§ 1 Geltungsbereich
Für alle Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Kunden/Spieler werden nicht anerkannt. Es sei denn, der Veranstalter hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertrag
Mit der Unterschrift des Spielers entsteht ein rechtswirksamer Vertrag mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Der Spieler verpflichtet sich, sämtliche Einrichtungen sowie erhaltene Leihausrüstung sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Vom Spieler verursachte Schäden oder Verluste sind von diesem zu ersetzen. Jeder Spieler erkennt durch seine Unterschrift die in dieser AGB enthaltenen Vorschriften an und erklärt durch seine Unterschrift, diese gelesen und verstanden zu haben.
§ 3 Vertragsdauer
Der Spielvertrag gilt nur für den jeweiligen Tag.
§ 4 Mindestalter
Das Spielen von Bounce A Bubble ist ohne Altersbeschränkung erlaubt. Der Sport kann mit großer physischer oder psychischer Anstrengung verbunden sein, so dass das Spiel einen einwandfreien gesundheitlichen Zustand des Spielers erfordert. Jeder Spieler erklärt mit seiner Unterschrift deshalb, sich in einem einwandfreien gesundheitlichen Zustand zu befinden.
§ 5 Haftung
Für selbstverschuldete Unfälle oder Unfälle eines Mitspielers, die durch Missachtung der AGB oder der Einweisung geschehen, wird keine Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
Für alle mitgebrachten Sachen wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Der unterzeichnende Spieler nimmt auf eigene Gefahr und Haftung am Spiel teil und ist im Einzelfall selbst für die Konsequenzen seines Handelns verantwortlich. Für Schäden jeglicher Art, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen haftet der jeweilige Verursacher. Der Unterzeichner verzichtet unter Ausschluss des Rechtsweges bei Schaden oder Unfall auf jedes Recht des Vorgehens gegen die Veranstalter. Mit der Unterschrift ist er sich bewusst, dass er keinen Schaden geltend machen kann. Insbesondere keinen Körperschaden durch Verletzung. Bei Verletzungen trägt der Spieler die Eigenverantwortung und der Veranstalter kann rechtlich nicht für die Verletzung/Schäden belangt werden. Insbesondere stellt er den Inhaber sowie die Inhaber der Besitztümer von jeglicher Haftung (Sach- und Personenschäden) frei. Lediglich hiervon ausgenommen sind Schäden, welche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eingetreten sind.
Der Haftungsausschluss ist von dem Spieler vor Ort zu unterzeichnen.
§ 6 Nebenabreden
Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
§ 7 Preise
Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise in Euro.
§ 8 Storno
Reservierungen sind bindend. Stornogebühren: 4 Tage vorher: 50% und am selben Tag:100%
§ 9 Fotos
Fotos die Mitarbeiter von Bounce A Bubble vor, nach, und während des Spieles aufnehmen werden zum großen Teil online (Facebook, eigene Homepage) veröffentlicht.
§ 10 Videoaufzeichnung
Zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden, sowie Wertgegenstände und Bargeld wird mit Videoüberwachung gearbeitet. diese Bilder werden nur im Falle eines Verdachtes auf ein Verbrechen von Mitarbeitern oder der Polizei verwendet.
§ 11 Gerichtsstand/Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung wird der Gerichtsstand Salzburg vereinbart. Bounce A Bubble ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Spielers zu klagen.
§ 12 Datenerfassung und Datenschutz
Bounce A Bubble ist berechtigt, die vom Spieler angegebenen persönlichen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz elektronisch zu verarbeiten und zu nutzen. Der Umfang der Datennutzung erstreckt sich allein auf unternehmensinterne Verwendungen. Bounce A Bubble geht in jedem Fall streng vertraulich mit den Daten um.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Auslegung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.